Mitmachen

Demonstration/Protest Jugendvereine/verbände Schüler*innen-vertretung Pedition BVV
Parteien
Fraktionen
Jugendfreizeitein-richtungen

Du bist aktiv und hast Lust, die Stadt mit anderen gemeinsam zu gestalten. Wofür interessierst du dich? Wo kannst du mitmischen? Hier gibt es Anregungen und Kontakte.

Demonstration/Protest Jugendvereine/verbände Schüler*innen-vertretung Pedition BVV
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Jugendfreizeitein-richtungen

Welche Möglichkeiten der Mitbestimmung für Kinder und Jugendliche gibt es? Und wie geht es?

Protest/Demonstration

Dafür braucht ihr möglichst viele Teilnehmer*innen und Erwachsene, die euch unterstützen!

Im Vorfeld der Demonstration/Versammlung müsst ihr folgendes klären und organisieren:

  • das genaue Ziel und das Motto der Aktion wie die Demo abläuft (Zeitplan, Wegeplan, Versammlungsplatz, Anzahl der Teilnehmenden)
  • die Anmeldung durch einen Menschen über 18 Jahre beim Ordnungsamt
  • geeignete Werbung für eure Veranstaltung (z.B. Social-Media) organisieren, damit möglichst viele kommen

Für die Durchführung der Demo/Veranstaltung braucht ihr:

  • genügend durch Armbinden erkennbare Ordner (Menschen über 18 Jahre)
  • eine*n Versammlungsleiter*in, der/die Anfang & Ende bestimmmt
  • ggf. einen Lautsprecherwagen mit Mikrofon & Musik
  • …oder etwas anderes künstlerisches, was Aufmerksamkeit erzeugt
  • Redebeiträge zum Thema

Für alles, was in der Schule passiert.

  • Wendet euch mit eurem Anliegen als erstes an eure Klassensprecher*innen.
    • Sie sind von euch gewählte Vertreterinnen, die die Aufgabe haben, eure Interessen als Schülerinnen inder Gesamtschülervertretung einzubringen
  • Der Bezirksschüler*innenauschuss hat ein Büro im Rathaus und sogar einen beratenden Sitz im Jugendhilfeausschuss.

Gruppen von Schülerinnen und Schülern (§ 49)

  • (1) Die Schülerinnen und Schüler haben das Recht, sich im Rahmen der durch das Grundgesetz garantierten Vereinigungsfreiheit zu Schülergruppen zusammenzuschließen.
  • (2) Den Schülergruppen können von den Schulbehörden Räumlichkeiten und sonstige schulische Einrichtungen unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden, wenn dadurch nicht die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule beeinträchtigt wird.
  • (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann unter den in § 48 Abs. 3 genannten Voraussetzungen einer Schülergruppe die weitere Betätigung auf dem Schulgelände ganz oder teilweise untersagen.

Die Bildung einer Schülergruppe an einer Schule ist der Schulleiterin oder dem Schulleiter anzuzeigen. Die Schulkonferenz kann Grundsätze für die Betätigung von Schülergruppen beschließen.

Mitwirkung der Schülerinnen und Schüler in der Schule (§§ 83 – 87)

In den §§ 83 bis 87 sind eure Mitwirkungsrechte gesetzlich geregelt, damit ihr euch aktiv und eigenverantwortlich am Schulleben beteiligt. Dazu gehört auch, dass ihr selbstständig und eigenverantwortlich Aufgaben bearbeiten und Veranstaltungen durchführen dürft, wenn sie im Einvernehmen mit der Schulleitung erfolgen

Wenn ihr euch zueinem Thema engagieren wollt & Lust auf Bildungsangebote habt.

Findet im Internet heraus, welche am besten zu euch passen. Es gibt ein großes Themenspektrum:

  • Umwelt
  • Sport
  • Menschenrechte
  • Kultur

Was es in Berlin gibt, findet ihr hier:

Steffi, Ricardo, Kati, Laila
Kinderring Berlin e.V.
Kinder- und Jugendbüro
Mühlenstr. 24
Britta Kaufhold
Bezirksamt Pankow von Berlin
Jugendamt
Kinder- und Jugendbeteiligung und politische Bildung